Den April 2023 verbringe ich in einer Rehaklinik (hört sich immer nach Entgiftung nach zu viel Alkohol an, oder?) Bei der Ankunft liegen diverse Informationsbroschüren bereit, und die sind gar nicht schlecht gemacht. Gleich bin ich vom ersten Satz auf der ersten Mappe beeindruckt:
Wir freuen uns, Sie in der …klinik zu begrüßen.
Endlich mal kein „… begrüßen zu dürfen“ oder „… begrüßen zu können“. Die erste Wendung wäre zwar nicht falsch, für mich aber wie ein falsches Lächeln. In Wirklichkeit bin ich der Schreiberin/dem Schreiber herzlich egal! Der zweite Fall aber geht in meinen Augen gar nicht: „… begrüßen zu können“ bedeutet doch wohl, dass man mich willkommen heißen könnte, aber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht oder machen möchte.
Mit „… Sie zu begrüßen“ fühle ich mich dagegen tatsächlich herzlich aufgenommen!
Den Kommafehler im folgenden Satz verzeihe ich deshalb gern:
Um Ihnen die Orientierung in unserem Haus zu erleichtern haben wir diese Übersicht für Sie vorbereitet.
Natürlich müsste nach Duden-Regeln eine mit „um“ eingeleitete Infinitivgruppe mit einem (oder zwei Kommas, wenn es sich um einen Einschub handelt) abgetrennt werden.
So weit, so gut. In einer offiziellen Gästebroschüre sollte so etwas nicht vorkommen. Aber wahrscheinlich ist die Broschüre von Mitarbeiter:innen der Klinik verfasst worden, und deren Qualifikation sollte in erster Linie auf das gesundheitliche Wohl ihrer Patient:innen ausgerichtet sein. Ich würde mich eher ärgern, wenn mich (was gar nicht so selten geschieht) das medizinische Personal, vor dem meine Überweisungunterlagen ausgebreitet auf dem Tisch liegen, fragt, was der Grund dafür ist, dass ich eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen möchte, oder was sie für mich tun können.